Stundensatz als freier Architekt oder Bauzeichner
Einen offiziellen Stundensatz für freie Mitarbeiter im Architekturbüro gibt es nicht. Die bekannten Kammerwerte zeigen, was ein Büro seinen Auftraggebern berechnen sollte, nicht was es Ihnen zahlt. Ihren Satz ermitteln Sie aus Ihren Kosten, Ihrem Einkommensziel und den Stunden, die Sie wirklich berechnen können.
Der Satz des Büros ist nicht Ihr Satz
Wer zum ersten Mal für ein Architekturbüro frei arbeitet, sucht meist nach einer Zahl, die alle nehmen. Diese Zahl gibt es nicht. Die veröffentlichten Werte beschreiben andere Fälle: den Preis eines Büros für seine Auftraggeber oder das, was Freelancer in ihren Profilen verlangen.
Beides hilft bei der Einordnung. Ob ein Satz für Sie aufgeht, zeigt aber nur Ihre eigene Rechnung. Dieser Ratgeber gibt Ihnen die Vergleichswerte, ein Rechenbeispiel und die Punkte, an denen freie Mitarbeit rechtlich kippen kann. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Welche Zahlen es gibt
Belastbare Erhebungen darüber, was Büros freien Mitarbeitern tatsächlich zahlen, haben wir nicht gefunden. Die folgenden Werte sind deshalb Anhaltspunkte. Sie stammen aus unterschiedlichen Quellen und messen Unterschiedliches.
- Empfehlungen aus Bremen, 2023: Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen nennen als netto tragfähiges Mindestmaß 94 € pro Stunde für Projektingenieure und 66 € für Techniker, Zeichner und sonstige Mitarbeiter. Das ist der Preis, den ein Büro für diese Mitarbeiter berechnen sollte.
- Siegburg-Tabelle beim AHO: 95 bis 114 € für Architekten und Ingenieure, 65 bis 74 € für sonstige Mitarbeiter und Zeichner. Auch das sind Verrechnungssätze, und die Seite nennt kein Jahr.
- Profile auf freelance.de, Stand November 2026: Von 20 angezeigten Bauzeichner-Profilen nannten 8 einen Preis. Die Hälfte davon lag zwischen 45 und 70 €, die Spanne reichte von 15 bis 120 €. Das sind Wunschpreise einer kleinen Stichprobe, keine vereinbarten Honorare.
Warum die Kammerwerte nicht Ihr Honorar sind
Ein Verrechnungssatz muss die gesamten Kosten eines Büros tragen: Räume, Akquise, Haftung, Verwaltung und ausgelastete wie unausgelastete Zeit. Gehen Sie als freier Mitarbeiter in ein Büro, bleibt dessen Risiko gegenüber dem Auftraggeber beim Büro. Deshalb wird es Ihnen in der Regel weniger zahlen, als es selbst für diese Stunde berechnet.
Umgekehrt tragen Sie alles, was bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt. Ein Satz, der nur knapp über einem Stundenlohn liegt, geht deshalb selten auf. Ihre eigene Rechnung liefert die Untergrenze, die Kammerwerte zeigen, was das Büro selbst berechnen sollte. Dazwischen verhandeln Sie.
Die bayerischen Orientierungswerte von 2023 (121, 86 und 64 €) finden Sie noch auf vielen Seiten. Das Bauministerium hat sie im August 2024 ersatzlos zurückgenommen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf.
Ihren Mindestsatz berechnen: ein Beispiel
Teilen Sie alles, was Sie im Jahr einnehmen müssen, durch die Stunden, die Sie wirklich berechnen können. Ein erfundenes Beispiel für einen freien Bauzeichner:
- Einkommen vor Steuern: 42.000 €
- Krankenversicherung und Altersvorsorge: 12.000 €
- Bürokosten wie CAD-Lizenz, Rechner, Versicherungen und Buchhaltung: 8.000 €
- Zusammen: 62.000 € im Jahr
- Arbeitstage: 365 minus 104 Wochenendtage, 11 Feiertage, 25 Urlaubstage und 10 Krankheitstage ergibt 215 Tage
- Stunden: 215 Tage mal 8 Stunden ergibt 1.720 Stunden
- Davon nicht berechenbar, etwa für Akquise und Buchhaltung: 20 %. Es bleiben 1.376 Stunden
- Mindestsatz: 62.000 € geteilt durch 1.376 Stunden, aufgerundet 46 € netto
Was der Mindestsatz bedeutet
46 € decken in diesem Beispiel nur das Geplante. Eine Flaute oder eine neue Softwarelizenz ist darin nicht enthalten. Mit einem Aufschlag von 15 % kämen Sie auf rund 53 €. Ihre eigenen Zahlen tragen Sie in den Stundensatz-Rechner ein, er rechnet mit denselben Schritten.
Ein freier Architekt rechnet genauso, kommt aber meist auf einen höheren Satz, etwa durch Beiträge zum Versorgungswerk, die Kammermitgliedschaft und eine eigene Berufshaftpflicht. Übernehmen Sie Verantwortung für Planung oder Bauleitung, gehört das ebenfalls in den Preis.
Stundensatz ist nicht Stundenlohn
Wer „Stundenlohn“ sucht, vergleicht oft mit einem Gehalt. Dieser Vergleich führt in die Irre. Angestellte haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage (§ 3 BUrlG), bezahlte Feiertage und im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG). Außerdem trägt der Arbeitgeber einen Teil der Sozialbeiträge.
All das bezahlen Sie als Selbstständiger aus Ihrem Satz. Vergleichen Sie deshalb nie Stunde mit Stunde. Vergleichen Sie, was am Jahresende nach Ihren Kosten und Beiträgen übrig bleibt.
Frei oder angestellt: woran es sich entscheidet
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit ist in dieser Branche real. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 10. Oktober 2024 (L 9 BA 22/22) einen Architekten als abhängig beschäftigt eingestuft, der von 2014 bis 2018 für ein Büro gearbeitet und 21 bis 25 € pro Stunde plus Umsatzsteuer berechnet hatte. Das Büro musste Sozialbeiträge nachzahlen. Das Deutsche Architektenblatt hat den Fall im September 2025 beschrieben.
Für das Gericht zählte das Gesamtbild. Was die Parteien vereinbart oder gewollt hatten, spielte nur eine untergeordnete Rolle. Es half auch nicht, dass der Architekt Aufträge ablehnen konnte und seine Altersvorsorge selbst bezahlte. Gegen eine Selbstständigkeit sprach in diesem Einzelfall unter anderem:
- uneingeschränkter Zugang zum Büro und zu dessen Arbeitsmitteln
- eine E-Mail-Adresse des Büros
- Nennung als Mitarbeiter auf der Website und auf Visitenkarten
- mündliche Anweisungen und keine schriftlichen Verträge
So klären Sie Ihren Status
Wenn Sie unsicher sind, können Sie Ihren Status verbindlich prüfen lassen. Das Statusfeststellungsverfahren führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch. Sie oder das Büro können den Antrag allein stellen, die andere Seite muss nicht zustimmen. Entschieden wird über den Erwerbsstatus, also ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Ein Vertrag allein schützt Sie nicht, denn entscheidend ist die gelebte Praxis. Schriftlich festhalten sollten Sie die Zusammenarbeit trotzdem: Leistung, Stundensatz, Abrechnung und den Umgang mit Fahrtzeiten. Arbeiten Sie möglichst für mehrere Auftraggeber, mit eigenen Arbeitsmitteln und unter eigener Adresse. Lassen Sie den konkreten Fall im Zweifel von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen.
Stunden für jedes Büro nachweisen
Arbeiten Sie für mehrere Büros, braucht jedes einen eigenen, nachvollziehbaren Nachweis. In Phased legen Sie jedes Büro als Kunden an und erfassen Ihre Stunden je Projekt und Phase im Wochenkalender oder mit dem Timer.
Für den Monat erstellen Sie daraus einen Stundennachweis als PDF. Für ein Büro, das einen anderen Satz zahlt, legen Sie am Projekt einen eigenen Stundensatz fest. So sehen Sie auch, welcher Auftrag sich für Sie lohnt. Ein sauberer Nachweis belegt Ihre Stunden, er entscheidet aber nicht über Ihren Status.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundensatz für freie Mitarbeiter im Architekturbüro?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Orientierung dienen Kammerempfehlungen für den Preis eines Büros, etwa die Bremer Werte von 2023: 94 € pro Stunde für Projektingenieure und 66 € pro Stunde für Zeichner. Was Sie selbst verlangen, sollte Ihre Kosten, Ihr Einkommensziel und Ihre berechenbaren Stunden decken.
Was verlangen freiberufliche Bauzeichner pro Stunde?
In einer kleinen Stichprobe auf freelance.de lag im November 2026 die Hälfte der genannten Preise zwischen 45 und 70 €. Das sind Wunschpreise, keine Erhebung. Unser erfundenes Rechenbeispiel kommt auf einen Mindestsatz von 46 € netto.
Schreibt die HOAI einen Stundensatz vor?
Nein. Die HOAI 2021 regelt weder, ob ein Zeithonorar zulässig ist, noch wie hoch es sein darf. Nach § 7 Abs. 1 HOAI vereinbaren Sie die Höhe des Honorars frei, in Textform.
Darf ich als Freier nur für ein Büro arbeiten?
Verboten ist das nicht, aber es kann ein Warnzeichen sein, vor allem wenn Sie fest in das Büro eingebunden sind. Es zählt immer das Gesamtbild. Im Zweifel lassen Sie Ihren Status bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund feststellen.
Sind die genannten Sätze netto oder brutto?
Die Bremer Kammerwerte und unser Rechenbeispiel sind Nettowerte. Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Kann ich in Phased für jedes Büro einen anderen Stundensatz hinterlegen?
Ja. Neben Ihrem Standard-Stundensatz können Sie für einzelne Projekte oder Phasen einen eigenen Satz festlegen.