Ratgeber · Stundensatz für Architekten

Stundensatz für Architekten 2026: Richtwerte und Berechnung

Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen empfehlen als Mindestmaß netto 153 € pro Stunde für Inhaber, 128 € für Projektleiter, 94 € für Projektingenieure und 66 € für Techniker und Zeichner (Stand 2023). Verbindlich ist das nicht, denn die HOAI regelt keine Stundensätze. Welchen Satz Ihr Büro braucht, berechnen Sie aus Ihren Kosten und den Stunden, die Sie für Kundenprojekte arbeiten können. Dieser Ratgeber zeigt beides an einem Beispiel.

Phased zeigt Ihnen Budgetnutzung und effektive Stundensätze. Ihre Jahreskalkulation machen Sie außerhalb von Phased.

Nicht jede Arbeitsstunde wird bezahlt

Ein voller Kalender heißt noch nicht, dass jede Stunde Geld bringt. Angebote, Akquise und Büroorganisation sind Arbeit, aber kein Kunde bezahlt sie direkt. Diese Zeit müssen die Stunden in Ihren Kundenprojekten mitfinanzieren.

Für eine erste Kalkulation brauchen Sie den Betrag, den Ihr Büro im Jahr erwirtschaften muss, und die Stunden, die Ihnen realistisch für Kundenarbeit bleiben. Daraus ergibt sich ein Zielstundensatz für Ihre Planung. Er ist keine Marktpreisempfehlung und keine Honorarvorgabe.

Welche Stundensätze die Kammern empfehlen

Einen festen Stundensatz für Architekten gibt es nicht. Die HOAI 2021 regelt weder, ob ein Zeithonorar zulässig ist, noch wie hoch es sein darf. Nach § 7 Abs. 1 HOAI vereinbaren Sie die Höhe des Honorars frei, in Textform. Einige Kammern veröffentlichen aber Empfehlungen, an denen Sie sich orientieren können.

Das Bayerische Bauministerium hatte im Juli 2023 Orientierungswerte veröffentlicht: netto 121 € für Auftragnehmer, 86 € für Mitarbeiter und 64 € für sonstige Mitarbeiter. Im August 2024 hat es diese Werte ersatzlos zurückgenommen. Die Bayerische Architektenkammer hielt sie ohnehin eher für die untere Grenze.

Die neuesten Empfehlungen, die wir gefunden haben, kommen aus Bremen. Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen nennen in ihren „Empfehlungen für Stundensätze 2023“ diese Netto-Stundensätze als tragfähiges Mindestmaß. Fragen Sie auch bei Ihrer eigenen Landeskammer nach, denn die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland.

  • Inhaber und Abteilungsleiter: 153 € pro Stunde
  • Projektleiter: 128 € pro Stunde
  • Projektingenieure: 94 € pro Stunde
  • Techniker, Zeichner und sonstige Mitarbeiter: 66 € pro Stunde

Den jährlichen Finanzbedarf ermitteln

Beginnen Sie mit den laufenden Bürokosten, etwa für Miete, Software, Versicherungen, Kammerbeiträge, Buchhaltung und Fortbildung. Rechnen Sie auch Geräte ein, die Sie nur alle paar Jahre ersetzen. Sonst wirkt ein Jahr ohne Neuanschaffung günstiger, als es auf Dauer ist.

Dazu kommen Ihr Unternehmerlohn, also die Vergütung für Ihre eigene Arbeit, und ein bewusst gewählter Betrag für Rücklagen und unternehmerisches Risiko. Der Unternehmerlohn ist nicht das, was Ihnen am Ende privat netto bleibt. Ihre persönlichen Steuern und Ihre Vorsorge müssen darin schon enthalten sein. Zählen Sie jeden Posten nur einmal.

Ein erfundenes Beispiel für ein Ein-Personen-Büro: 24.000 € Bürokosten, 56.000 € kalkulatorischer Unternehmerlohn und 8.000 € für Rücklagen und Risiko. Das ergibt 88.000 € im Jahr. Die Zahlen zeigen nur den Rechenweg. Setzen Sie die Beträge Ihres eigenen Büros ein.

  • Laufende Kosten und Ersatzanschaffungen einrechnen.
  • Unternehmerlohn und Rücklagen getrennt ansetzen.
  • Mit Jahreswerten rechnen und nichts doppelt zählen.

Die verfügbaren Kundenstunden realistisch ansetzen

Ziehen Sie vom Jahr zuerst die Zeit ab, in der Sie nicht arbeiten. Dazu gehören Urlaub, Feiertage und ein realistischer Ansatz für Krankheit und Fortbildung. Schätzen Sie dann, wie viele Stunden einer normalen Arbeitswoche wirklich auf Kundenprojekte entfallen. Büroorganisation und Akquise gehen davon noch ab.

Im Beispiel bleiben 44 Arbeitswochen mit je 25 Stunden Kundenarbeit, also 1.100 Stunden im Jahr. Das ist eine Annahme für dieses Büro, kein Richtwert für den Berufsstand. Wenn Sie Ihre Zeiten bereits erfassen, sehen Sie sich mehrere normale Wochen und auch schwächere Monate an. Eine einzelne volle Woche ist keine Grundlage für die Jahresplanung.

Bei Pauschalhonoraren zählen auch die Projektstunden, die Sie dem Kunden nicht einzeln ausweisen. Entscheidend ist, wie viel Zeit die beauftragte Leistung tatsächlich kostet. Unbezahlte Mehrarbeit verschwindet nicht, nur weil sie in keinem Dokument steht.

Den Zielstundensatz berechnen

Teilen Sie den jährlichen Finanzbedarf durch die geplanten Kundenstunden. Im Beispiel sind das 88.000 € ÷ 1.100 Stunden = 80 € pro Stunde. Dieser Satz deckt genau die Annahmen, die Sie vorher getroffen haben.

Rechnen Sie auch einen vorsichtigeren Fall durch. Schaffen Sie nur 1.000 Kundenstunden, brauchen Sie beim gleichen Jahresbedarf 88 € pro Stunde. Weniger Kundenstunden bedeuten also nicht nur einen entspannteren Kalender. Jede einzelne Stunde muss dann mehr einbringen.

Alle Beträge im Beispiel verstehen sich exkl. MwSt. Der errechnete Satz ist die Grundlage Ihrer Kalkulation. Liegt er deutlich unter den Werten der Kammern, prüfen Sie, ob Unternehmerlohn und Rücklagen vollständig angesetzt sind. Ob sich ein konkreter Auftrag rechnet, hängt außerdem von seinem Umfang, dem erwarteten Aufwand und dem vereinbarten Honorar ab.

  • Zielstundensatz = jährlicher Finanzbedarf ÷ geplante Kundenstunden.
  • 88.000 € ÷ 1.100 Stunden = 80 €/h.
  • 88.000 € ÷ 1.000 Stunden = 88 €/h.

Ein Pauschalhonorar an den Stunden prüfen

Der Zielstundensatz hilft auch, wenn Sie nach Leistungsphasen oder pauschal abrechnen. Teilen Sie den Honoraranteil einer Phase durch Ihren Zielstundensatz. Bei 3.200 € und 80 €/h ergibt das ein Stundenbudget von 40 Stunden.

Nach Abschluss vergleichen Sie das mit dem tatsächlichen Aufwand. Hat die beauftragte Leistung 32 Stunden gebraucht, liegt der effektive Stundensatz bei 100 €. Bei 50 Stunden sind es nur 64 €. Das Honorar ist in beiden Fällen gleich. Den Unterschied macht allein die Zeit.

Der effektive Stundensatz ist kein Gewinn, denn Ihre Bürokosten sind darin noch nicht abgezogen. Solange eine Phase läuft, ist er außerdem vorläufig. Mit jeder weiteren Stunde kann er sinken. Vergleichen Sie deshalb abgeschlossene Phasen, wenn Sie Erfahrungswerte für neue Angebote sammeln.

Abweichungen richtig deuten

Liegt eine Phase unter Ihrem Zielstundensatz, lesen Sie zuerst ihre Zeiteinträge. Vielleicht war der beauftragte Entwurf aufwendiger als erwartet. Vielleicht gab es zusätzliche Varianten, oder Abstimmungen haben mehr Zeit gekostet, als im Angebot vorgesehen war. Je nach Ursache passen Sie etwas anderes an.

Mehraufwand innerhalb des Auftrags bleibt Teil der beauftragten Leistung. Ein zusätzlicher Wunsch des Kunden kann dagegen eine eigene Vereinbarung erfordern. Dass Ihr Stundenbudget überschritten ist, macht eine Arbeit noch nicht zur Zusatzleistung.

Halten Sie für das nächste Angebot eine konkrete Erkenntnis fest. Planen Sie zum Beispiel mehr Zeit für Abstimmungen ein, legen Sie die Zahl der Varianten fest oder passen Sie den Honoraranteil der Phase an. Aus einer Projektsumme allein lesen Sie das selten heraus.

Den Stundensatz in Phased verwenden

Den errechneten Satz tragen Sie in Phased als Standard-Stundensatz in den Einstellungen ein. Für einzelne Projekte oder Phasen können Sie einen eigenen Stundensatz festlegen. Der Stundensatz der Phase hat Vorrang vor dem des Projekts. Ist keiner festgelegt, gilt der Standard-Stundensatz.

Ändern Sie den Standard, gilt der neue Satz auch für bestehende Projekte und Phasen ohne eigenen Stundensatz. Deren Auswertungen rechnen dann mit dem neuen Wert. Soll ein laufendes Projekt beim bisherigen Satz bleiben, tragen Sie diesen vorher beim Projekt ein.

Auf der Seite „Profitabilität“ stellen Sie dem erfassten Aufwand das Honorar je Phase gegenüber. Dort sehen Sie auch, wie viel vom Budget verbraucht ist und wie hoch der effektive Stundensatz liegt. Gespeicherte Kundenberichte behalten die Zahlen, die beim Erstellen galten. Ihre Bürokosten ermittelt Phased nicht. Die Kalkulation aus diesem Ratgeber machen Sie vorher.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundensatz eines Architekten 2026?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Die neuesten Kammerempfehlungen, die wir gefunden haben, sind die Bremer Werte von 2023: netto 153 € für Inhaber, 128 € für Projektleiter, 94 € für Projektingenieure und 66 € für Techniker und Zeichner. Die Kammern verstehen sie als Mindestmaß.

Gibt die HOAI einen Stundensatz vor?

Nein. Die HOAI 2021 enthält keine Stundensätze. Ein Zeithonorar und seine Höhe vereinbaren Sie frei mit Ihrem Auftraggeber, in Textform nach § 7 Abs. 1 HOAI.

Kann ich einfach einen üblichen Architekten-Stundensatz übernehmen?

Die Kammerwerte sind ein Anhaltspunkt. Ob ein Satz Ihre Kosten und Ihre verfügbare Zeit deckt, sagen sie nicht. Rechnen Sie deshalb mit Ihren eigenen Zahlen und nutzen Sie die Kammerwerte zur Einordnung.

Ist der Zielstundensatz derselbe wie der effektive Stundensatz?

Nein. Den Zielstundensatz legen Sie für Ihre Planung fest. Der effektive Stundensatz zeigt bei einem vereinbarten Honorar, wie viel tatsächlich auf jede erfasste Stunde entfällt. Endgültig steht er erst fest, wenn die Arbeit abgeschlossen ist.

Wie oft sollte ich neu kalkulieren?

Mindestens einmal im Jahr bei der Jahresplanung, außerdem immer dann, wenn sich Ihre Kosten oder Ihre Auslastung spürbar ändern. Für die Nachkalkulation lohnt sich zusätzlich ein kurzer Blick nach jeder abgeschlossenen Leistungsphase.

Berechnet Phased das Honorar nach HOAI?

Nein. Sie legen die Phasen selbst an und tragen das vereinbarte Honorar ein. Phased zeigt Ihnen dann den tatsächlichen Zeitaufwand und die Profitabilität. Eine Honorarberechnung nach HOAI macht Phased nicht.