Ratgeber · Abrechenbare Stunden

Abrechenbare Stunden: Was zählt und wie weisen Sie es nach?

Abrechenbare Stunden sind Arbeitsstunden, deren Vergütung durch die Vereinbarung mit Ihrem Kunden gedeckt ist. Ob ein Telefonat, eine Überarbeitung oder eine Fahrt dazugehört, lässt sich deshalb nicht allein an der Tätigkeit erkennen. Trennen Sie geleistete Zeit, vereinbarten Umfang und die Art der Vergütung. So behalten Sie intern den vollständigen Aufwand und zeigen Ihren Kunden einen verständlichen Nachweis.

Die Zeitauswertung zeigt den erfassten Aufwand. Welche Leistungen Sie dem Kunden berechnen können, prüfen Sie anhand Ihrer Vereinbarung.

Erfasste Zeit ist die Grundlage, nicht die Freigabe

Sie können eine Stunde eindeutig einem Projekt zuordnen, ohne sie gesondert berechnen zu können. Bei einem Pauschalhonorar kann sie bereits enthalten sein. Bei einer zusätzlichen Leistung muss zunächst geklärt sein, was beauftragt wurde und wie die Vergütung erfolgt.

Umgekehrt sind Stunden für Buchhaltung, Akquise oder Fortbildung wichtige Arbeitszeit, auch wenn kein Kunde sie unmittelbar bezahlt. Erfassen Sie diese Zeit ebenfalls, wenn Sie verstehen möchten, wie sich Ihre Arbeitswoche verteilt. Für einen Kundennachweis treffen Sie anschließend eine andere Auswahl als für Ihre interne Auswertung.

Zuerst die Art der Vergütung klären

Bei einem Zeithonorar sind die vereinbarten Leistungen, die dafür aufgewendeten Stunden und der vereinbarte Stundensatz Ihre Grundlage. Halten Sie fest, wie Sie den Aufwand dokumentieren und welche Tätigkeiten die Vereinbarung umfasst. Aus einer Projektzuordnung allein folgt noch kein Anspruch auf eine bestimmte Vergütung.

Bei einem Pauschalhonorar sind die Stunden wirtschaftlich ebenso wichtig. Sie zeigen, wie viel Arbeit in der beauftragten Leistung steckt. Sie werden aber nicht zusätzlich zum Pauschalhonorar mit dem internen Kalkulationssatz angesetzt. Derselbe Zeitnachweis hat hier eine andere Funktion: Er erklärt den Aufwand, statt aus jeder Zeile einen weiteren Betrag zu machen.

Bei gesonderten Zusatzleistungen brauchen Sie eine klare Grundlage für Umfang und Vergütung. Die Dokumentation der Stunden unterstützt diese Klärung. Eine Markierung in der Zeiterfassung ersetzt keine Vereinbarung mit dem Kunden.

Typische Tätigkeiten richtig einordnen

Planbearbeitung ist leicht einem Auftrag zuzuordnen. Bei kurzen Abstimmungen, Fahrten oder internen Besprechungen wird häufiger nach Gefühl entschieden. Besser ist eine einheitliche Zuordnung mit Blick auf den konkreten Auftrag.

Die folgenden Beispiele sind Prüffragen für Ihre Vereinbarung, keine allgemeine Liste automatisch abrechenbarer Tätigkeiten. Wenn etwas unklar ist, klären Sie es frühzeitig und halten Sie das Ergebnis fest.

  • Planung und Bearbeitung: Gehört die Tätigkeit zum beauftragten Umfang und zur vereinbarten Vergütung?
  • Telefonate und Besprechungen: Dienen sie dem konkreten Auftrag, und wie sind sie in der Honorarvereinbarung berücksichtigt?
  • Fahrten: Sind Fahrtzeit und Reisekosten geregelt? Zeitaufwand und Auslagen sind unterschiedliche Größen.
  • Überarbeitungen: Geht es um die geschuldete Bearbeitung oder um einen neu hinzugekommenen Wunsch? Mehr Aufwand allein macht keine Zusatzleistung.
  • Akquise und Büroorganisation: Ohne eigene Vergütungsvereinbarung gehören diese Stunden in Ihre interne Auswertung, nicht in den Nachweis eines bestehenden Kundenauftrags.

Ein Beispiel mit drei verschiedenen Zeitarten

Ein fiktives Büro erfasst an einem Tag drei Stunden Planbearbeitung und eine halbe Stunde Abstimmung für einen Auftrag. Für diese Leistungen ist ein Zeithonorar von 100 €/h exkl. MwSt. vereinbart. Die dreieinhalb Stunden entsprechen damit 350 € exkl. MwSt.

Hinzu kommen eine Stunde Buchhaltung und eine halbe Stunde für eine neu gewünschte Variante. Für die Variante ist die Vergütung noch ungeklärt. Insgesamt wurden fünf Stunden gearbeitet. Der auf der geklärten Vereinbarung beruhende Stundennachweis umfasst zunächst dreieinhalb Stunden. Die übrige Zeit verschwindet dadurch nicht aus Ihrer internen Erfassung.

Wären die dreieinhalb Projektstunden stattdessen bereits durch ein Pauschalhonorar gedeckt, würden daraus keine zusätzlichen 350 €. Die Tätigkeit und ihre Dauer wären gleich geblieben. Geändert hätte sich die Grundlage der Vergütung.

  • 3:30 Stunden: beauftragte Arbeit mit geklärtem Zeithonorar.
  • 1:00 Stunde: interne Büroarbeit.
  • 0:30 Stunden: zusätzlicher Wunsch, Vergütung noch zu klären.
  • 5:00 Stunden: vollständig erfasste Arbeitszeit.

Zeiteinträge so schreiben, dass sie später verständlich sind

Ordnen Sie jeden Eintrag dem passenden Projekt und, soweit vorhanden, der Leistungsphase zu. Benennen Sie die Tätigkeit konkret genug, dass Sie sie später wiedererkennen. „Grundriss Erdgeschoss überarbeiten“ erklärt mehr als „Projektarbeit“. Beginn, Ende oder Dauer ergänzen die sachliche Beschreibung.

Erfassen Sie kurze Abstimmungen möglichst am selben Tag. Rekonstruieren Sie erst am Monatsende, gehen die vielen kleinen Tätigkeiten leicht verloren. Fehlende Stunden verfälschen sowohl einen zeitbezogenen Nachweis als auch Ihre Einschätzung eines Pauschalprojekts.

Halten Sie persönliche Einschätzungen und interne wirtschaftliche Überlegungen aus kundenlesbaren Tätigkeitsnamen heraus. Eine klare Aufgabe beschreibt, was Sie getan haben. Eine interne Notiz kann zusätzliche Hintergründe enthalten, die nicht zum Kunden gehören.

Was Phased trennt und was Sie selbst prüfen

In Phased erfassen Sie Kundenarbeit in einem Kundenprojekt und Büroarbeit in einem internen Projekt. Die Seite „Zeit“ hilft Ihnen, Einträge nach Zeitraum und Projekt auszuwerten und weiter nach Phase, Aufgabe oder Umfang zu betrachten. So bleibt der gesamte Aufwand sichtbar.

Phased hat keinen Schalter, mit dem Sie einzelne Stunden innerhalb eines Kundenprojekts als „nicht abrechenbar“ kennzeichnen. Ebenso gibt es keinen eigenen Freigabestatus für noch ungeklärte Vergütungsansprüche. Die Einträge bleiben deshalb eine Dokumentation Ihrer Arbeit. Vor einem Kundennachweis prüfen Sie selbst, welche Leistungen von der Vereinbarung gedeckt sind.

Die Markierung „Zusatzleistung“ betrifft einen einzelnen Zeiteintrag und trennt ihn vom ursprünglichen Phasenbudget. Sie steht bei Kundenprojekten mit auswertbarem Phasenbudget zur Verfügung. Sie bestätigt keine Beauftragung und keine Zahlung. Markieren Sie eine ungeklärte Tätigkeit nicht in der Annahme, sie liege damit in einer gesonderten Freigabeliste.

Bei einem Pauschalprojekt erfassen Sie auch aufwendiger als geplant gewordene beauftragte Arbeit weiter in der passenden Phase. Verschieben Sie diese Stunden nicht in ein internes Projekt, nur weil kein zusätzliches Honorar vereinbart ist. Sonst sieht das Kundenprojekt wirtschaftlicher aus, als es tatsächlich war.

Den passenden Nachweis für den Kunden erstellen

Ein Stundennachweis stellt die erfassten Tätigkeiten und Zeiten für den gewählten Zeitraum dar. Wählen Sie die Projekte des betreffenden Kunden und lesen Sie das Ergebnis vor dem Versand vollständig. Interne Projekte sind bei der voreingestellten Auswahl für einen Kunden in Phased nicht ausgewählt. Prüfen Sie die Auswahl trotzdem, besonders wenn Sie den Nachweis aus einer gefilterten Ansicht öffnen. Interne Notizen werden darin nicht gezeigt.

Beachten Sie eine Grenze: Ein Filter nach Phase oder Umfang auf der Seite „Zeit“ wird nicht in den Stundennachweis übernommen. Der Stundennachweis kann daher auch Einträge enthalten, die Ihre vorherige Ansicht ausgeblendet hat. Er ist kein automatischer Nachweis ausschließlich freigegebener oder abrechenbarer Stunden.

Wenn Sie beauftragte und zusätzliche Leistungen getrennt darstellen möchten, bieten die Phasenberichte und Projektberichte mit Pro die Abschnitte „Beauftragte Leistungen“ und „Zusätzliche Leistungen“. Ob Sie eine zusätzliche Leistung aufnehmen und wie sie vergütet wird, entscheiden Sie auf Grundlage Ihrer Vereinbarung. Der Bericht schafft diese Grundlage nicht selbst.

Ein erstellter Bericht hält seinen damaligen Stand fest. Spätere Änderungen an Einträgen oder Stundensätzen ändern das gespeicherte Dokument nicht. Erstellen Sie bei einer Korrektur bewusst eine neue Fassung und prüfen Sie diese erneut.

Den Anteil an Kundenarbeit für die eigene Planung nutzen

Mit vollständig erfassten Wochen erkennen Sie, wie viel Zeit in Kundenprojekte und wie viel in den Betrieb des Büros fließt. Dieser Anteil hilft bei der Kapazitätsplanung. Er ist aber nicht automatisch der Anteil gesondert abrechenbarer Stunden, weil Pauschalleistungen und ungeklärte Tätigkeiten darin enthalten sein können.

Wie daraus zusammen mit Ihren Bürokosten ein kalkulierter Stundensatz entsteht, erklärt der Ratgeber zur Stundensatzberechnung. Für diesen Schritt brauchen Sie keine pauschale Branchenquote. Sie brauchen eine nachvollziehbare Zuordnung Ihrer eigenen Stunden und eine klare Unterscheidung zwischen Aufwand und Vergütung.

Häufige Fragen

Sind alle Stunden eines Kundenprojekts automatisch abrechenbar?

Nein. Die Projektzuordnung zeigt zunächst, wofür Sie gearbeitet haben. Ob und wie die Zeit vergütet wird, richtet sich nach der Vereinbarung. Bei einem Pauschalhonorar können die Stunden bereits enthalten sein.

Zählen Besprechungen und Telefonate dazu?

Sie können zur vergüteten Leistung gehören. Entscheidend sind der Bezug zum Auftrag und die vereinbarte Vergütung. Erfassen Sie den Aufwand vollständig und klären Sie die Zuordnung anhand des konkreten Auftrags.

Soll ich bei einem Pauschalhonorar trotzdem alle Stunden erfassen?

Ja, wenn Sie den tatsächlichen Aufwand beurteilen möchten. Auch Stunden, die keinen weiteren Betrag auslösen, beeinflussen das wirtschaftliche Ergebnis des Projekts. Lassen Sie diese Zeit im zugehörigen Kundenprojekt.

Kann Phased einen Nachweis nur über freigegebene Stunden erstellen?

Phased hat keine Freigabe einzelner Stunden. Ein Stundennachweis dokumentiert die nach seinen Filtern ausgewählten Einträge. Prüfen Sie selbst, ob der Inhalt zu Ihrer Vereinbarung passt, insbesondere bei noch ungeklärten Zusatzleistungen.